AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
a) Unsere Angebote sind freibleibend. 
b) Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Wir werden durch sie nur dann verpflichtet, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk oder Lager, d.h. zzgl. Fracht & Verpackung,  falls nicht abweichend dargestellt. 
b) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse abzgl. 3 % Skonto, bzw. spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung netto. Bei Bestandskunden sind abweichende Vereinbarungen möglich. 
c) Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstanden ist. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist in den Fällen zulässig, wenn eine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt wird.
d)  enfällt
e) Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz zu berechnen.
f) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.

3. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum.
b) Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend c) und d) auf uns übergeht.
c) Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
d) Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur in den in Ziff. 2 f) genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
e) Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hat der Käufer einen Zahlungstermin versäumt oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung von vom Käufer eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiterveräußert aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
f) Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben unter Ziff. 2 c) getroffenen Regelungen geltend gemacht werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.

4. Lieferzeit
a) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. 
b) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
c) Im Falle eines Verzuges unsererseits, ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
d) Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter die Verzögerung grobfahrlässig zu vertreten hat.
e) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise unmöglich machen, gleichgültig, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten.
Der Käufer kann von uns Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erfolgt durch uns keine Erklärung, kann der Kunde zurücktreten.

5. Widerrufsrecht 
Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist eginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an: 

WTN Werkzeug-Technik-Nord GmbH
Emmy-Noether-Str. 1

24558 Henstedt-Ulzburg

Telefon : +49 4193 88 91 78 - 0
Telefax : +49 4193 88 91 78 - 88

E-Mail: wtn@wtn-gmbh.de 
Internet: www.wtn-gmbh.de 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer : Torsten Stein, Clemens Schulz-Dammann

Registergericht: Amtsgericht Kiel Registernummer: HRB10162 KI
USt.Identnr. gemäß §27a Umsatzsteuergesetz : DE261418589

5a. Widerrufsfolgen 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

6. Abnahme und Prüfung
a) Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter zumindest grobfahrlässig gehandelt hat.
b) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jegliche Gefahr auf den Kunden über.
c) Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.

7. Mängelrügen
a) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Wareneingang am Bestimmungsort bei uns ausführlich schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Auslieferung befindet.
b) Von uns als mangelhaft erkannte Waren nehmen wir zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Nicht-Kaufleute nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrags.
c) Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
d) Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
e) Gegenüber von Kaufleuten verjähren Mängelansprüche einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten. Gegenüber von Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Fristen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
b) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

9. Schlussbestimmungen
a) In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.
b) Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Für evtl. rechtsunwirksame oder lückenhafte Bestimmungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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